@Truevader @jascha Jein, denn die Papier-AU war nie als Beleg für das Schöffenamt z.B. gedacht sondern primär für Arbeitgeber und Krankenkasse. Eine Kopie für andere Stellen war ein Behelf, so wie heute ein Ausdruck der digitalen AU-Bescheinigung. Die fehlende Fehlertoleranz und fehlende Einsichts-und Kontrollmöglichkeit durch die krankgeschriebene Person ist aber ein berechtigter Punkt.