Am Anfang wirst du kurz in den Fall ein­ge­führt und dann geht es in die Ver­hand­lung. Du hast als Schöf­fe das Recht, in alle Akten Ein­sicht zu neh­men. Noti­zen darfst Du Dir machen, etwas auf Han­dy oder Lap­top nach­schau­en kannst Du eher ver­ges­sen. Aber, das ist wich­tig: Du musst das auch gar nicht. Die Geset­zes­la­ge wird Dir dar­ge­legt. Wenn Du Fra­gen an Ange­klag­te oder Zeug*innen hast, hast Du genau­so Fra­ge­recht wie haupt­amt­li­che Richter.

Getrun­ken wird im Rich­ter­zim­mer, nicht im Gerichtssaal!