Am Anfang wirst du kurz in den Fall eingeführt und dann geht es in die Verhandlung. Du hast als Schöffe das Recht, in alle Akten Einsicht zu nehmen. Notizen darfst Du Dir machen, etwas auf Handy oder Laptop nachschauen kannst Du eher vergessen. Aber, das ist wichtig: Du musst das auch gar nicht. Die Gesetzeslage wird Dir dargelegt. Wenn Du Fragen an Angeklagte oder Zeug*innen hast, hast Du genauso Fragerecht wie hauptamtliche Richter.
Getrunken wird im Richterzimmer, nicht im Gerichtssaal!