Ein großes Gebäude mit einem Glockenturm in der Mitte der Straße.
8. Januar 2024

Schöf­fe, Arbeits­zeit und Entschädigung

Von tomate
Lese­dau­er 2 Minu­ten

Vor­her: Schöf­fe am Land­ge­richt Ber­lin I – Land­ge­richt für Strafsachen

Das Schöf­fen­amt ist ein Ehren­amt((§ 31 Gerichts­ver­fas­sungs­ge­setz (GVG) )). Die Über­nah­me von Ehren­äm­tern – so lehrt es die Wiki­pe­dia – „ist in der Regel frei­wil­lig“ und Schöf­fen sind eine Aus­nah­me die­ser Regel. Nicht oder nicht recht­zei­tig zu einer Sit­zung erschei­nen­den Schöf­fen kann ein Ord­nungs­geld und sogar die sons­ti­ge Kos­ten der Sit­zung auf­er­legt wer­den((§ 35 Gerichts­ver­fas­sungs­ge­setz (GVG) )). Wenn ich erkran­ke muss ich dem Rich­ter bescheid geben, der dann wie­der­um ent­schei­det, ob ich der Sit­zung fern blei­ben darf. Wenn ja, muss die Sit­zung ver­scho­ben wer­den, denn die Kam­mer darf nicht ein­fach in neu­er Beset­zung zusam­men tre­ten um das Ver­fah­ren fortzuführen((§16 Gerichts­ver­fas­sungs­ge­setz((§ 16 Gerichts­ver­fas­sungs­ge­setz (GVG) )). Wenn ich zu spät kom­me kann das eben­falls ein Ord­nungs­geld (bis 1000,00 EUR)((§ 178 Absatz 1 Gerichts­ver­fas­sungs­ge­setz (GVG) )) kos­ten, wenn ich kei­ne plau­si­ble Ent­schul­di­gung vor­wei­sen kann. „Die Ring­bahn ist aus­ge­fal­len“ ist in Ber­lin kein Grund, zu spät zu kom­men, denn die Ring­bahn fällt stän­dig aus. Auch Ver­spä­tun­gen bei der U‑Bahn sind in Ber­lin momen­tan kei­ne Sel­ten­heit. Eben­so ist ein Bahn­streik kein Grund, zu spät zu kom­men, ich muss halt recht­zei­tig das Haus ver­las­sen. (Notiz an mich: Am 10.01.24 recht­zei­tig das Haus ver­las­sen!)

Nach jedem Sit­zungs­tag bekom­men Schöf­fen von dem:r vor­sit­zen­den Richter*in das For­mu­lar HKR 177, den Aus­zah­lungs­auf­trag. Dar­auf wir die Anwe­sen­heit mit Uhr­zeit beschei­nigt und die ange­ord­net, die Ent­schä­di­gung aus­zu­zah­len. Die Ent­schä­di­gung beträgt 7,00 EUR pro Stun­de und even­tu­ell ent­gan­ge­ner Arbeits­lohn. Das muss der Arbeit­ge­ber beschei­ni­gen. Mit mei­nem habe ich die Ver­ein­ba­rung, dass ich ganz regu­lär wei­ter bezahlt wer­de und ich die For­de­rung nach der Ent­schä­di­gung für den Lohn an ihn abtre­te. Zusätz­lich kann ich auch noch even­tu­ell Fahrt­kos­ten gel­tend machen, jedoch kei­ne Monats-/Jah­res­kar­ten oder Taxikosten((außer der Rich­ter ord­net eine Taxi­fahrt an, wie er es bei mir ein­mal tat)). Wenn ich von einem ande­ren Ort als mei­ner Arbeits­stel­le oder von zu Hau­se los fah­re muss das eben­falls beschei­nigt wer­den, höhe­rer Kos­ten wer­den sonst nicht über­nom­men. Die Fahr zum Gericht und zurück ist eben­falls „Dienst­zeit“ und wird mit entschädigt.

Es gibt auch Fäl­le, an denen Per­so­nen zum Schöf­fen­dienst her­an­ge­zo­gen wer­den, die kein Ein­kom­men und kei­ne Ersatz­leis­tun­gen erhal­ten. Das kennt man noch von frü­her „Haus­frau und Mut­ter“. Wenn eine Per­son einen Haus­halt führt, dort mit min­des­tens einer wei­te­ren Per­son zusam­men lebt und kein Einkommen/keine Ersatz­leis­tun­gen erhält, gibt es gan­ze 17,00 EUR die Stun­de! Eben­so wer­den Kos­ten even­tu­ell benö­tig­ter (zusätz­li­cher) Kin­der­be­treu­ung vom Gericht ersetzt. Wer die Kos­ten nicht vor­stre­cken kann, kann beim Gericht einen Vor­schuss bean­tra­gen. Die Ent­schä­di­gun­gen sind in den §§5, 7, 16, 17 und 18 im „Gesetz über die Ver­gü­tung von Sach­ver­stän­di­gen, Dol­met­sche­rin­nen, Dol­met­schern, Über­set­ze­rin­nen und Über­set­zern sowie die Ent­schä­di­gung von ehren­amt­li­chen Rich­te­rin­nen, ehren­amt­li­chen Rich­tern, Zeu­gin­nen, Zeu­gen und Drit­ten (JVEG)“ gere­gelt.

Im nächs­ten Teil geht es end­lich um Das Fra­ge­recht und die Urteils­fin­dung, wie versprochen!

Wei­ter­le­sen: Im Namen des Volkes

Fuß­no­ten

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Wei­ter­füh­ren­de Links
Merk­blatt für Schöf­fen vom Land­ge­richt Ber­lin I
Das Schöf­fen­amt – Leit­fa­den für Schöf­fin­nen und Schöf­fen in der Strafgerichtsbarkeit

Titel­bild: Fri­do­lin freu­den­fett (Peter Kuley), CC BY-SA 3.0, via Wiki­me­dia Commons