Schöffe, Arbeitszeit und Entschädigung
Vorher: Schöffe am Landgericht Berlin I – Landgericht für Strafsachen
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt((§ 31 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) )). Die Übernahme von Ehrenämtern – so lehrt es die Wikipedia – „ist in der Regel freiwillig“ und Schöffen sind eine Ausnahme dieser Regel. Nicht oder nicht rechtzeitig zu einer Sitzung erscheinenden Schöffen kann ein Ordnungsgeld und sogar die sonstige Kosten der Sitzung auferlegt werden((§ 35 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) )). Wenn ich erkranke muss ich dem Richter bescheid geben, der dann wiederum entscheidet, ob ich der Sitzung fern bleiben darf. Wenn ja, muss die Sitzung verschoben werden, denn die Kammer darf nicht einfach in neuer Besetzung zusammen treten um das Verfahren fortzuführen((§16 Gerichtsverfassungsgesetz((§ 16 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) )). Wenn ich zu spät komme kann das ebenfalls ein Ordnungsgeld (bis 1000,00 EUR)((§ 178 Absatz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) )) kosten, wenn ich keine plausible Entschuldigung vorweisen kann. „Die Ringbahn ist ausgefallen“ ist in Berlin kein Grund, zu spät zu kommen, denn die Ringbahn fällt ständig aus. Auch Verspätungen bei der U‑Bahn sind in Berlin momentan keine Seltenheit. Ebenso ist ein Bahnstreik kein Grund, zu spät zu kommen, ich muss halt rechtzeitig das Haus verlassen. (Notiz an mich: Am 10.01.24 rechtzeitig das Haus verlassen!)
Nach jedem Sitzungstag bekommen Schöffen von dem:r vorsitzenden Richter*in das Formular HKR 177, den Auszahlungsauftrag. Darauf wir die Anwesenheit mit Uhrzeit bescheinigt und die angeordnet, die Entschädigung auszuzahlen. Die Entschädigung beträgt 7,00 EUR pro Stunde und eventuell entgangener Arbeitslohn. Das muss der Arbeitgeber bescheinigen. Mit meinem habe ich die Vereinbarung, dass ich ganz regulär weiter bezahlt werde und ich die Forderung nach der Entschädigung für den Lohn an ihn abtrete. Zusätzlich kann ich auch noch eventuell Fahrtkosten geltend machen, jedoch keine Monats-/Jahreskarten oder Taxikosten((außer der Richter ordnet eine Taxifahrt an, wie er es bei mir einmal tat)). Wenn ich von einem anderen Ort als meiner Arbeitsstelle oder von zu Hause los fahre muss das ebenfalls bescheinigt werden, höherer Kosten werden sonst nicht übernommen. Die Fahr zum Gericht und zurück ist ebenfalls „Dienstzeit“ und wird mit entschädigt.
Es gibt auch Fälle, an denen Personen zum Schöffendienst herangezogen werden, die kein Einkommen und keine Ersatzleistungen erhalten. Das kennt man noch von früher „Hausfrau und Mutter“. Wenn eine Person einen Haushalt führt, dort mit mindestens einer weiteren Person zusammen lebt und kein Einkommen/keine Ersatzleistungen erhält, gibt es ganze 17,00 EUR die Stunde! Ebenso werden Kosten eventuell benötigter (zusätzlicher) Kinderbetreuung vom Gericht ersetzt. Wer die Kosten nicht vorstrecken kann, kann beim Gericht einen Vorschuss beantragen. Die Entschädigungen sind in den §§5, 7, 16, 17 und 18 im „Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG)“ geregelt.
Im nächsten Teil geht es endlich um Das Fragerecht und die Urteilsfindung, wie versprochen!
Weiterlesen: Im Namen des Volkes
Fußnoten
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Weiterführende Links
Merkblatt für Schöffen vom Landgericht Berlin I
Das Schöffenamt – Leitfaden für Schöffinnen und Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit
Titelbild: Fridolin freudenfett (Peter Kuley), CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons
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